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Laut Gesetz ist derjenige, der einem anderen einen Schaden zufügt, mit seinem gesamten Vermögen zum Schadenersatz verpflichtet, d. h. der Schädiger zahlt unter Umständen den Rest seines Lebens einen solchen Schaden ab. Ist der Schädiger mittellos, geht der Geschädigte möglicherweise sogar leer aus.
Das gibt's doch gar nicht: Natürlich tut es der jungen Nachbarin leid, dass sie im Treppenhaus gegen den abgestellten Rollstuhl der alten Dame von gegenüber gestoßen ist und das Fahrzeug den Sturz über die Treppe nicht überstanden hat. Angesichts der Rechnung wird sie blass - keine Haftpflicht abgeschlossen?
Durch Abschluß einer Privat-Haftpflichtversicherung (PHV) kann man sich vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen eines fahrlässig geschädigten Dritten schützen. Der Haftpflichtversicherer klärt, ob der Versicherungsnehmer (VN) schadenersatzpflichtig ist und weist unberechtigte Ansprüche ab. Der Versicherer übernimmt sowohl die Regulierungs- als auch die Prozesskosten und der Versicherer führt im Namen des Versicherungsnehmers die gerichtliche Auseinandersetzung. Darüber hinaus wird auch dem Geschädigten ein Schutz zuteil: Wenn seine Ansprüche gegen den Schädiger berechtigt sind, kommt er über dessen Haftpflichtversicherung auf jeden Fall zu Schadenersatz.
Ausfalldeckung ist ein Thema für den Fall, dass der Schädiger über keine Haftpflichtversicherung verfügt und auch über keinerlei Vermögen verfügt, mit dem er Schadenersatz leisten könnte. Gegen eine geringe Selbstbeteiligung übernimmt mit der Ausfalldeckung die Haftpflicht des Geschädigten die Regulierung.
Gegenstand der Privat-Haftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter oder Eigentümer einer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendeten Wohnung. Darüber hinaus ist der Besitz und Gebrauch von Fahrrädern mitversichert ebenso wie Sport und der erlaubte, private Gebrauch von Schußwaffen, jedoch mit Ausnahme der Jagd; eingeschlossen ist auch die Haftpflicht aus der Haltung von Haustieren.
Hunde, Pferde und Rinder sind nicht in der PHV mitversichert. Hier ist eine separate Police empfehlenswert. Wichtig ist auch, daß in der Privathaftpflichtversicherung das Risiko der Verunreinigung und Verseuchung von Gewässern mitversichert wird - ein Öltank ist nur in einer guten Police versichert!
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